Mietminderung wegen Lärm: Rechte, Vorgehen & Musterbrief 2025
Wenn Lärmbelästigung die Nutzung deiner Wohnung beeinträchtigt, hast du die Möglichkeit, eine Mietminderung durchzusetzen. Zuerst musst du deinem Vermieter den Mangel melden. Wenn der Mangel nicht behoben wird, darfst du die Miete mindern. Um dich selbst zu schützen und Erholung zu finden, können Ohrstöpsel zum Schlafen vorübergehend oder dauerhaft für Abhilfe sorgen.
der Deutschen hatten bereits Streit mit Nachbarn
Laut Forsa-Umfrage 2024 – Lärmbelästigung ist der häufigste Grund

Kurzübersicht:
- Anhaltende Ruhestörungen können zu Mietminderungen führen
- Als Ruhestörung gelten regelmäßige Geräusche über Zimmerlautstärke
- Ausnahmen wie etwa Spiellärm von Kindern berechtigen nicht zur Mietminderung
- Der Mieter muss dem Vermieter die Lärmbelästigung melden, um ihm die Beseitigung zu ermöglichen
- Wenn die Lärmbelästigung weiterhin besteht, ist eine Mietminderung möglich
- Die Höhe der Mietminderung ist fallindividuell mit Hilfe der Mietminderungstabelle zu bestimmen
Video: Mietminderung wegen Lärm - Das kannst du tun
Wann kannst du eine Mietminderung wegen Lärm verlangen?

Falls du durch anhaltende Lärmbelästigungen in der Nutzung deiner Wohnung beeinträchtigt wirst, hast du gemäß § 536 Absatz 1 BGB das Recht, die Miete ganz oder teilweise zu mindern. Ob eine Mietminderung wegen Lärm zulässig ist, hängt von der Art und Dauer der Ruhestörung ab.
Aktuelle Rechtslage 2025: Laut aktueller Mietminderungstabelle können Lärmbelästigungen je nach Schwere zu Mietminderungen von 5% bis 25% führen. Bei extremen Fällen wie dauerhaftem Baulärm sind sogar bis zu 40% möglich.
Was ist eine Ruhestörung?

Eine einheitliche Definition für Ruhestörung gibt es nicht, da sie vom jeweiligen Einzelfall abhängt. Grundsätzlich musst du als Mieter störende Geräusche über Zimmerlautstärke (50dB am Tag und 35dB nachts) – insbesondere während der Ruhezeiten – nicht hinnehmen.
Die Ruhezeiten sind normalerweise in der von dir unterzeichneten Hausordnung klar festgelegt. Wenn nicht, gelten die Lärmschutzvorschriften des Landesimmissionsschutzgesetzes des jeweiligen Bundeslandes. Häufig sind die Ruhezeiten von 22 Uhr bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig. Oft gibt es zusätzlich noch eine mittägliche Ruhezeit.
Mögliche Gründe für eine Ruhestörung sind:
- Baulärm im Haus oder von außen
- Lärmbelästigung durch Tiere (z.B. Hundegebell)
- Klopfgeräusche und Knackgeräusche durch Heizungen
- Nachbarlärm durch andere Mieter
- Zusätzlicher Lärm von außen, wie etwa erhöhtes Verkehrsaufkommen
Welche Rechte hast du?

Zunächst kannst du das persönliche Gespräch mit dem Verursacher des Lärms suchen. Vielleicht ist dem Nachbarn gar nicht bewusst, wie stark die Geräusche bis in deine Wohnung dringen. Sollte das Gespräch nicht möglich sein oder zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis führen, stehen dir folgende Möglichkeiten offen:
- Mietminderung nach § 536 Absatz 1 BGB bei andauernden/regelmäßigen Ruhestörungen
- Außerordentliche Kündigung des Mietvertrags nach § 543 BGB, wenn die Ruhestörungen unzumutbar sind und trotz Abmahnung nicht behoben werden
- Anzeige bei der Polizei oder Ordnungsamt, wenn es sich um erhebliche Lärmbelästigungen handelt, die gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften verstoßen
Vorgehen bei Mietminderung wegen Lärm

Bevor du die Miete mindern kannst, musst du den Vermieter über die Lärmbelästigung informieren. Schildere ihm genau, welche Art von Lärm dich stört und wie oft er auftritt. Gib ihm eine angemessene Frist, um den Mangel zu beheben. Hierfür ist in der Regel eine schriftliche Mängelanzeige mit Fristsetzung empfehlenswert.
Wenn der Vermieter innerhalb der gesetzten Frist keine Maßnahmen zur Beseitigung der Lärmbelästigung ergreift, kannst du ab dem folgenden Monat eine Mietminderung vornehmen. Beachte dabei, dass du die Miete nur für den Zeitraum mindern darfst, in dem die Beeinträchtigung tatsächlich besteht.
Musterbrief für Mietminderung wegen Lärm
Hier findest du einen kostenlosen Musterbrief, den du für deine Mängelanzeige und Ankündigung einer Mietminderung verwenden kannst. Passe die markierten Stellen an deine individuelle Situation an:
[Dein Name]
[Deine Adresse]
[PLZ Ort]
[Name des Vermieters]
[Adresse des Vermieters]
[PLZ Ort]
[Datum]
Mängelanzeige und Ankündigung einer Mietminderung wegen Lärmbelästigung
Mietobjekt: [Adresse der Mietwohnung]
Sehr geehrte/r [Herr/Frau Vermieter],
hiermit zeige ich Ihnen einen erheblichen Mangel an der von mir gemieteten Wohnung an und kündige für den Fall, dass Sie den Mangel nicht beseitigen, eine Mietminderung an.
Beschreibung des Mangels:
Seit dem [Datum] bin ich in meiner Wohnung erheblichen Lärmbelästigungen ausgesetzt. [Detaillierte Beschreibung des Lärms, z.B.: "Täglich zwischen 22:00 und 6:00 Uhr dringen laute Musik und Partygeräusche aus der Nachbarwohnung in meine Räume. Die Lautstärke überschreitet deutlich die zulässige Zimmerlautstärke und macht einen erholsamen Schlaf unmöglich."]
Diese Lärmbelästigung stellt einen erheblichen Mangel dar, der die vertragsgemäße Nutzung meiner Wohnung beeinträchtigt. Gemäß § 536 BGB bin ich daher berechtigt, die Miete zu mindern.
Aufforderung zur Mängelbeseitigung:
Ich fordere Sie hiermit auf, den beschriebenen Mangel bis zum [Datum - in der Regel 2-4 Wochen] zu beseitigen. Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, werde ich ab dem [Datum des Folgemonats] die Miete um [Prozentsatz, z.B. 15%] mindern.
Dokumentation:
Zur Dokumentation der Lärmbelästigung führe ich ein Lärmprotokoll, das ich Ihnen auf Wunsch zur Verfügung stellen kann. [Optional: "Zusätzlich habe ich Zeugen, die die Lärmbelästigung bestätigen können."]
Ich bitte Sie, den Mangel umgehend zu beseitigen und mir bis zum [Datum] schriftlich mitzuteilen, welche Maßnahmen Sie ergreifen werden.
Mit freundlichen Grüßen
[Deine Unterschrift]
[Dein Name]
Anlagen: Lärmprotokoll, ggf. Fotos/Videos
Wichtige Hinweise zum Musterbrief:
- Versende den Brief per Einschreiben mit Rückschein
- Bewahre eine Kopie für deine Unterlagen auf
- Dokumentiere die Lärmbelästigung mit einem Lärmprotokoll
- Setze eine angemessene Frist (meist 2-4 Wochen)
- Wähle eine realistische Minderungsquote basierend auf der Mietminderungstabelle
Wie hoch darf die Mietminderung wegen Lärm sein?

Die Höhe der Mietminderung ist vom Einzelfall abhängig und richtet sich nach der Schwere der Beeinträchtigung. Es gibt keine festen Prozentsätze, die man pauschal auf alle Fälle anwenden kann. Im Streitfall entscheidet ein Gericht, welche Minderungsquote angemessen ist.
Um eine realistische Einschätzung der Minderungsquote zu erhalten, kann es hilfreich sein, sich an ähnlichen Gerichtsurteilen zu orientieren oder juristischen Rat einzuholen. Wichtig ist, die Minderung angemessen zu gestalten und nicht überzogen zu handeln, da dies im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung gegen dich verwendet werden könnte.
beträgt die durchschnittliche Mietminderung bei Lärmbelästigung
Laut Mietminderungstabelle 2025 – je nach Schwere der Beeinträchtigung
Mietminderungstabelle - Urteile zu gewährten Mietminderungen

Nachfolgend findest du einige Urteile zu gewährten Mietminderungen, die Gerichte in der Vergangenheit im Zusammenhang mit Lärmbelästigung gefällt haben. Die Mietminderung bezieht sich dabei immer auf die Brutto-Warmmiete, also inklusive Heiz- und Nebenkosten.
Lärm-Art | gewährte Mietminderung | Gerichtsurteil |
---|---|---|
Lärm durch Stellmotor des Rolltors einer Garage | 15% | Landgericht Hamburg, Urteil vom 26.03.2009 Az. 333 S 65/08 |
Belästigung durch Abzugsanlage einer Shisha-Bar | 10% | Landgericht Berlin, Urteil vom 15.04.2016, Az. 63 S 223/15 |
Mietminderung wegen Verkehrslärm durch neu gebauten Parkplatz | 5% | Amtsgericht Spandau, Urteil vom 05.01.2000, Az. 6 C 526/99 |
Baulärm in Wohnung die ohnehin in lärmbelasteter Umgebung gelegen ist | 10% | Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 02.11.2011, Az. 33 C 2424/11 |
Lärm durch Bauarbeiten auf Nachbargrundstück | 25% | Amtsgericht Darmstadt, Urteil vom 03.05.1982, Az. 39 C 1706/81 |
Laute Heizungs-Knackgeräusche | 8% | Amtsgericht Köln, Urteil vom 15.02.2008, Az. 205 C 206/07 |
Dauerhaftes Hundegebell aus Nachbarwohnung | 10% | Amtsgericht München, Urteil vom 12.03.2015, Az. 411 C 29814/14 |
Nächtlicher Partylärm durch Nachbarn | 20% | Landgericht Berlin, Urteil vom 08.01.2019, Az. 67 S 293/18 |
Wichtiger Hinweis: Diese Urteile dienen nur als Orientierung. Jeder Fall wird individuell bewertet. Die tatsächliche Höhe der Mietminderung hängt von den konkreten Umständen ab. Bei Unsicherheiten solltest du rechtlichen Rat einholen.
Tipps zur Dokumentation von Lärmbelästigungen
Eine sorgfältige Dokumentation der Lärmbelästigung ist entscheidend für den Erfolg deiner Mietminderung. Hier sind die wichtigsten Tipps:
Lärmprotokoll führen:
- Datum und Uhrzeit: Wann tritt der Lärm auf?
- Dauer: Wie lange dauert die Störung?
- Art des Lärms: Musik, Gespräche, Bauarbeiten, etc.
- Lautstärke: Subjektive Einschätzung oder Messung in dB
- Betroffene Räume: Welche Zimmer sind betroffen?
- Auswirkungen: Schlafstörungen, Konzentrationsprobleme, etc.
Zusätzliche Beweismittel:
- Zeugen: Nachbarn oder Besucher als Zeugen benennen
- Audio-/Videoaufnahmen: Wenn rechtlich zulässig
- Dezibel-Messungen: Mit Smartphone-Apps oder Messgeräten
- Ärztliche Atteste: Bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen
- Fotos: Von der Lärmquelle oder den Umständen
Während du an einer langfristigen Lösung arbeitest, können Ohrstöpsel zum Schlafen sofortige Erleichterung verschaffen und deine Lebensqualität verbessern.
Fazit
Eine Mietminderung wegen Lärm ist ein wirksames Mittel, um als Mieter auf anhaltende Lärmbelästigungen zu reagieren. Wichtig ist dabei das korrekte Vorgehen: Zunächst den Vermieter informieren, eine angemessene Frist setzen und die Lärmbelästigung sorgfältig dokumentieren.
Die Höhe der Mietminderung sollte sich an vergleichbaren Gerichtsurteilen orientieren und angemessen sein. Mit dem bereitgestellten Musterbrief und den Dokumentationstipps bist du gut gerüstet, um deine Rechte als Mieter durchzusetzen.
Die wichtigsten Schritte im Überblick:
- Lärmbelästigung dokumentieren (Lärmprotokoll führen)
- Vermieter schriftlich über den Mangel informieren
- Angemessene Frist zur Mängelbeseitigung setzen
- Bei Untätigkeit des Vermieters Mietminderung ankündigen
- Mietminderung in angemessener Höhe durchführen
- Alle Schritte dokumentieren und Belege aufbewahren
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